
GEMEINSAM FÜR FAIRE ARBEITSBEDINGUNGEN
Fair Wear Foundation & Maier Sports
Seit mehr als 10 Jahren sind wir bei Maier Sports überzeugtes Mitglied der Fair Wear Foundation (FWF). Zusammen haben wir einiges bewegt und die Arbeitsverhältnisse für unsere Kollegen in Asien kontinuierlich verbessert. Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung. Nachhaltigkeit beginnt beim fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern.
Simone Mayer, Geschäftsführerin bei Maier Sports
"Wir wollen, dass unsere MitarbeiterInnen weltweit unter den selben Bedingungen arbeiten, wie wir es hier erwarten."

Die 8 Arbeitsrichtlinien der Fair Wear Foundation:
Durch eine jährliche Leistungsüberprüfung am Firmensitz, Auditierungen von Produktionsstätten sowie eine Beschwerdemöglichkeit der ArbeiterInnen in den Fabriken überprüft die Fair Wear Foundation stetig die Verbesserungen ihrer Mitglieder. Gemeinsam versuchen wir also, Strategien und Lösungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erarbeiten. Dies gilt auch für die übrigen für uns nicht verhandelbaren Arbeitsrechte. Sie basieren auf den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) und den Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen und lassen sich auf 8 Arbeitsrichtlinien zusammenfassen, zu denen sich Maier Sports im Rahmen seiner Fair-Wear-Mitgliedschaft verpflichtet hat.

1. Freie Arbeitswahl
Das Beschäftigungsverhältnis ist freiwillig. Es darf keine Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft oder Gefängtnisarbeit, geben.

2. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Das Recht aller ArbeiterInnen, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten und kollektivvertragliche Verhandlungen zu führen, wird anerkannt.

3. Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz
Einstellung, Lohnpolitik, Fortbildungen, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und jeder andere Aspekt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses müssen auf dem Prinzip der Chancengleichheit basieren.

4. Keine Ausbeutung durch Kinderarbeit
Es darf keine Kinderarbeit geben. Das Mindestzugangsalter für Erwerbsbeschäftigung darf nicht unter dem Pflichtschulalter und generell nicht unter 15 Jahren liegen.

5. Zahlung existenzsicherer Löhne
Löhne müssen zumindest dem gesetzlichen oder branchenüblichen Minimum entsprechen und stets ausreichen, um die Grundbedürfnisse der ArbeiterInnen und ihrer Familien zu befriedigen, sowie darüber hinaus ein bestimmtes, frei verfügbares Einkommen zu erhalten.

6. Angemessene Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten müssen mit den gesetzlichen Bestimmungen und branchenüblichen Standards übereinstimmen. Von den ArbeiterInnen darf nicht regelmäßig verlangt werden, dass sie mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.

7. Sichere und gesundheits-verträgliche Arbeitsbedingungen
Es ist für eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt zu sorgen und der optimale Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern, der sich am branchenbezogenen Kenntnisstand über etwaige spezifische Gefahren orientiert.

8. Ein rechtsverbindliches Arbeitsverhältnis
Beschäftigungsverhältnisse müssen rechtsverbindlich gestaltet sein, undalle arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten sind einzuhalten.
Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ab 2024 legt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) den Fokus auf die Menschenrechte – mit mehr Fairness, Umweltschutz und Transparenz für uns alle. Hier kannst du nachlesen, wie wir bei Maier Sports in Zukunft sicherstellen, dass bei der Produktion unserer Produkte faire Arbeitsbedingungen herrschen und unsere Umwelt geschont wird.


