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Seit Januar 2024 fällt die Maier Sports GmbH unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG). Das Gesetz soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem Unternehmen Verantwortung für ihre Lieferketten und die Umwelt übernehmen sowie Sorgfaltspflichten erfüllen. Zu diesen Sorgfaltspflichten zählt die Durchführung einer Risikoanalyse und ein entsprechendes Risikomanagement.

Unsere Vorgehensweise orientiert sich an den Vorgaben der OECD. Die Grundlage stellt unser Responsible Business Conduct dar, welcher unsere Verantwortung in Geschäftsbeziehungen wiedergibt.

Der nächste Schritt stellt die Risikoanalyse dar, welche im Folgenden detailliert beschrieben wird. Identifizierte potenzielle Risiken werden dann abgewendet, verhindert oder abgemildert durch Handlungen des Unternehmens und der Zulieferer. Die Handlungen müssen außerdem nachverfolgt und kommuniziert werden. Für tatsächliche Schäden muss Wiedergutmachung (Remediation) geleistet werden.

„Die risikobasierte Vorgehensweise stellt für uns eine geeignete Methodik dar, um häufige potenzielle Risiken in unserer Lieferkette frühzeitig zu identifizieren.”

Simone Mayer, Geschäftsführerin Maier Sports GmbH

Risikoanalyse 

Die Bewertung unserer Zulieferer im Hinblick auf ihre Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards ist deshalb zentraler Bestandteil unseres (Human Rights) Due Diligence-Prozesses. Dafür haben wir eine unternehmenseigene Systematik entwickelt, die sich an den Empfehlungen der OECD orientiert, mit dem Ziel potenzielle Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren.

Unsere Vorgehensweise:

 1. Erfassung des Lieferanten, inklusive Stammdaten, Einkaufsvolumen und unserem Anteil an der Gesamtproduktion des Lieferanten
2. Erste Bewertung der Produktionsländer: basierend auf den Sustainable Development Reports
3. Bewertung der länderspezifischen Produktionsrisiken auf einer Skala von 1 (für sehr gering) bis 5 (sehr hoch).
4. Überprüfung der identifizierten Risikobereiche auf Länderebene bei unseren Lieferanten
5. Ableitung von Maßnahmen bei Feststellung von Risiken auf Lieferantenebene zusammen mit den Lieferanten